Wie sollen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe mit dem Ziel der Inklusion vereinbar sein, wenn schon heute vielen Betroffenen notwendige Unterstützung fehlt?
Die berechtigte Sorge, dass Menschen mit Behinderungen notwendige Unterstützung verlieren könnten, nehme ich sehr ernst. Inklusion darf nicht nur ein politisches Schlagwort sein. Wer aufgrund einer Behinderung auf konkrete Hilfe angewiesen ist, muss diese Hilfe auch erhalten können.
Deshalb halte ich pauschale Kürzungen bei notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe für den falschen Ansatz. Die Eingliederungshilfe dient dazu, Menschen eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Wo ein entsprechender individueller Bedarf besteht, darf Haushaltskonsolidierung nicht einfach auf dem Rücken der Betroffenen stattfinden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder bestehende Ausgabenposten und jede gewachsene Verwaltungsstruktur unangetastet bleiben müssen. Gerade bei stark steigenden Sozialausgaben muss geprüft werden, ob das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird: bei den Betroffenen selbst. Doppelstrukturen, übermäßige Bürokratie, ineffiziente Trägerstrukturen und Fehlsteuerungen müssen überprüft werden.
Für mich gilt deshalb ein klares Prinzip: bei der Bürokratie sparen, nicht bei der notwendigen Hilfe.
Eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik und eine verlässliche Eingliederungshilfe sind keine Gegensätze. Im Gegenteil: Wenn der Staat seine Mittel auf seine wesentlichen Aufgaben konzentriert, schafft er überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass Menschen, die wirklich auf Unterstützung angewiesen sind, diese auch dauerhaft erhalten.
Entscheidend ist deshalb für mich nicht die abstrakte Frage, ob der Etat steigt oder sinkt, sondern welche konkreten Leistungen betroffen sind und welche Folgen dies für die Menschen hat, die auf diese Leistungen angewiesen sind.

