(...) Die bisherigen, länderspezifischen Kehr- und Überprüfungsordnungen sind zum 31.12.2009 außer Kraft getreten. Das Land Baden-Württemberg hat somit aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung keinen Einfluss mehr auf für die Festlegung der Schornsteinfegergebühren. (...)
Antwort 16.05.2013 von Florian Wahl SPD
Antwort 16.05.2013 von Florian Wahl SPD
(...) Es ist gesetzlich geregelt, dass die Festlegung der Beitrags- und Gebührenordnung der Vollversammlung der Kammern als dem Demokratieprinzip verpflichtete Einrichtungen obliegt. Im Übrigen fällt das „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handels-kammern“ (IHKG) in die Zuständigkeit des Bundes. (...)
Antwort ausstehend von Florian Wahl SPD
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Antwort ausstehend von Florian Wahl SPD
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