(...) Es ist gesetzlich geregelt, dass die Festlegung der Beitrags- und Gebührenordnung der Vollversammlung der Kammern als dem Demokratieprinzip verpflichtete Einrichtungen obliegt. Im Übrigen fällt das „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handels-kammern“ (IHKG) in die Zuständigkeit des Bundes. (...)
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