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Florian von Brunn
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Frage von Jonathan H. •

Wie bewerten Sie die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % ab April 2026, obwohl psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland zählen?

Sehr geehrter Herr von Brunn,

Am 11. März 2026 beschloss der erweiterte Bewertungsausschuss eine Abwertung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % ab dem 1. April. Damit werden die Steigerungen des Orientierungswertes der Jahre 2025 und 2026 faktisch teilweise wieder zurückgenommen.

Die Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen orientiert sich weiterhin an Ertragsdaten der Vergleichsfacharztgruppen aus dem Jahr 2024. Aktuelle Kostenentwicklungen in psychotherapeutischen Praxen werden dadurch nur eingeschränkt berücksichtigt. Gleichzeitig werden zusätzliche Einnahmemöglichkeiten, etwa aus Gruppenpsychotherapie, in der Berechnung pauschal angenommen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Folgen solcher Vergütungsentscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung psychischer Erkrankungen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sehr deutlich die Argumente gegen die Kürzung der Honorare in der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung darlegen.

Um es vorweg zu nehmen: Ich stehe hinter Ihren Anliegen! Auch ich halte die Entscheidung des Bewertungsausschusses für verheerend und einen schweren Schlag zulasten der Versorgung psychisch erkrankter Menschen, aber natürlich auch der behandelnden TherapeutInnen.

Während Fachärzte in den vergangenen zwei Jahren einen Inflationsausgleich von 6,8 Prozent über den Orientierungswert erhalten haben, zieht der EBA für Sie PsychotherapeutInnen veraltete Vergleichswerte aus dem Jahr 2024 heran. Diese Rechnung ignoriert die massiv gestiegenen Praxis-, Personal- und Lebenshaltungskosten völlig. Schon jetzt bilden psychologische und ärztliche Psychotherapeuten das Schlusslicht in der Verdienstskala der FachbehandlerInnen. Der Vorwurf der Krankenkassen, die Therapeuten hätten „überproportional“ profitiert, entbehrt daher jeder Grundlage.

​Mir bereitet sehr große Sorge, dass die unmittelbaren Folgen die gesetzlich versicherten PatientInnen tragen werden müssen. Wenn der Betrieb einer reinen Kassenpraxis wirtschaftlich zunehmend unter Druck gerät, droht eine Ausweitung der Privatliquidation. Die Folge ist die Zementierung einer Zwei-Klassen-Medizin und eine weitere dramatische Verschärfung der ohnehin monatelangen Wartezeiten auf einen Therapieplatz.

Wie Sie wissen, ist diese Entscheidung vom erweiterten Bewertungsausschuss getroffen worden. Einen direkten Einfluss auf Landesebene habe ich nicht, allerdings obliegt dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter der Führung von Nina Warken (CDU) gemäß § 87 Abs. 6 SGB V die Rechtsaufsicht über die Beschlüsse des Bewertungsausschusses. Das BMG hat das ausdrückliche Recht, diesen Beschluss innerhalb von zwei Monaten zu beanstanden und damit sein Inkrafttreten abzuwenden! Ich stelle daher die klare Forderung, diesen fatalen Beschluss zu beanstanden und zu stoppen.

In der momentanen Situation halte ich es außerdem für äußerst wichtig, dass von verschiedenen Seiten Aufmerksamkeit und damit auch Druck erzeugt wird: erfahrungsgemäß rührt sich nur dann etwas in der Politik. Daher möchte ich Sie bitten: bleiben Sie dran, sensibilisieren Sie Politik, Presse und die Öffentlichkeit! 

Ich hoffe, dass wir es gemeinsam schaffen werden, diesen folgenschweren Beschluss zu kippen!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute und danke Ihnen herzlich für Ihren Einsatz und Ihr Engagement für die psychotherapeutische Versorgung!

Mit den besten Grüßen

Florian von Brunn

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