Wie bewerten Sie die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % ab April 2026, obwohl psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland zählen?
Sehr geehrter Herr von Brunn,
Am 11. März 2026 beschloss der erweiterte Bewertungsausschuss eine Abwertung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % ab dem 1. April. Damit werden die Steigerungen des Orientierungswertes der Jahre 2025 und 2026 faktisch teilweise wieder zurückgenommen.
Die Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen orientiert sich weiterhin an Ertragsdaten der Vergleichsfacharztgruppen aus dem Jahr 2024. Aktuelle Kostenentwicklungen in psychotherapeutischen Praxen werden dadurch nur eingeschränkt berücksichtigt. Gleichzeitig werden zusätzliche Einnahmemöglichkeiten, etwa aus Gruppenpsychotherapie, in der Berechnung pauschal angenommen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Folgen solcher Vergütungsentscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung psychischer Erkrankungen.

