(...) Jedoch ist zu bedenken, dass das Fremdrentengesetz (FRG) für die Übersiedler aus der DDR im Unwissen um die Wiedervereinigung geschaffen wurde. Die Rentenberechnung nach dem FRG war ein politisches Hilfsmittel, da man die wirklichen wirtschaftlichen und rentenrechtlichen Verhältnisse in der damals noch existierenden DDR nicht kannte. Die Rentenberechnung fiel großzügig aus, da einfach je nach geleisteter Arbeit westdeutsche Rentenanwartschaften gutgeschrieben wurden. (...)
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