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Frage von Goetz R. •

Frage an Florian Post von Goetz R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Können Sie mir sagen, wieso diese BTWahl durchgeführt wird, obwohl das sogenannte Bundesverfassungsgericht zweimal - 2008 und 2012 - festgestellt hat, das das Bundeswahlgesetz nicht grundgesetzkonform ist. Die "Regierenden" über 4 Jahr Zeit hatten, dies zu ändern und nichts getan wurde und getan wird. Also eine erneute illegale Wahl durchgeführt wird? Illegale Wahlen bedeuten logischer Weise illegale "Regierungen" und demzufolge illegale Gesetze und Verordnungen. Eine juristisch korrekte Antwort würde mich interessieren.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rutschmann,

in der Tat hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das bisherige Wahlrecht verfassungswidrig war.
Aus diesem Grunde hat der Deutsche Bundestag auch das Bundeswahlrecht geändert.

Die Folge der Änderung ist, dass die tatsächliche Zusammensetzung des Bundestages alleine durch das Zweitstimmenergebnis für die einzelnen Parteien
bestimmt wird.

Vorher - bei dem vom BVerfG beanstandeten Wahlrecht - war dies nicht immer der Fall.
So war es theoretisch möglich, dass eine Partei mehr Abgeordnete ins Parlament entsenden konnte, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zugestanden wären.
Dieser Fall trat immer dann ein, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewonnen hatte, als sie es durch ihre Zweitstimmen über die entsprechenden Landeslisten hätte tun können.
Diese Partei erzielte in einem solchen Fall Überhangmandate.

Nun, nach neuem Wahlrecht, dass auch für die Bundestagswahl 2013 zur Anwendung kommt, werden die Überhangmandate dadurch ausgeglichen, dass die anderen Parteien so viele Ausgleichsmandate erhalten, bis die tatsächliche Sitzverteilung wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht.

Die Folge ist allerdings, dass der Deutsche Bundestag bzw. die Anzahl der Bundestagsabgeordneten nach der nächsten Wahl größer sein wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Post