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Florian Hahn
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Frage von Eva R. •

Frage an Florian Hahn von Eva R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hahn,

ich habe gehört, dass über ein "Kinderrecht" im Grundgesetz verhandelt wird. Dies berge die große Gefahr, dass die Elternrechte ausgehebelt werden. Darüber gibt es diverse Gutachten. Kinder sind im aktuellen Grundgesetzt seit Jahrzenten ausreichend geschützt. Mehr dazu unter https://citizengo.org/de/fm/182275-haende-weg-vom-grundgesetz-kinderrechte-sind-gefaehrlich
Wie ist Ihre Postition dazu? Werden Sie dagegen stimmen?
Ich hoffe sehr! Denn ich bin Mutter und die Kinder müssen die Maskenpflicht in der Schule und sogar im Sportunterricht und in der Pause draußen mit all ihren Risiken durchleiden sowie die ständige Bedrohung einer Zwangstestung! Machen Sie auch dem ein Ende!

Freue mich auf Antwort,
E. Rick

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Rick,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.

Die CSU im Bundestag begleitet die Diskussion sehr eng und wird dieses Thema sehr behutsam angehen; wir wollen die Kinderrechte stärken, ohne dabei das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu beschränken. Wir werden daher auch den Referentenentwurf zur „Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sehr genau prüfen.

Als CSU im Bundestag sehen wir einige Schwierigkeiten, die der Referentenentwurf mit sich bringt. Vor allem durch das derzeit vorgesehene Entwicklungsgrundrecht könnten sensible Elternrechte auf den Staat übergehen. Zwar geht die Gesetzesbegründung von einer expliziten Beibehaltung der Elternrechte aus, jedoch wird dies im Gesetzestext nicht deutlich. Wir fordern deshalb eine, um die Elternrechte noch einmal klar hervorzuheben.

Im Allgemeinen sind die Rechte von Kindern – wie Sie richtig ausführen – bereits nach derzeitiger Gesetzeslage durch die allgemeinen Grundrechte verfassungsrechtlich abgesichert. Das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Rechtsprechung ein differenziertes, wohlaustariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt. Insbesondere sind Kinder bereits jetzt Grundrechtsträger, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen.

Vor allem aber regelt Artikel 6 des Grundgesetzes, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient – eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Daher setzte sich die CSU im Bundestag in der Vergangenheit primär stets für die Stärkung von Kinderrechten im Rahmen von konkreten gesetzlichen Maßnahmen ein, wie der konsequenten Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet und nicht für eine symbolträchtige Änderung des Grundgesetzes.

Gleichwohl wird die Aufnahme einer entsprechenden Regelung ins Grundgesetz aufgrund der von ihr ausgehenden Symbolkraft vielerseits als wünschenswert erachtet. An die Entscheidungsträger in Staat und Kommunen sowie die gesamte Gesellschaft kann so ein wichtiges politisches Signal gesandt werden. Dementsprechend haben wir uns darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern.

Eine Verfassungsänderung darf jedoch aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass das bestehende differenzierte und wohlaustarierte System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat aus dem Gleichgewicht gerät. Dabei ist von höchster Relevanz, die Elternrechte (Art. 6 Absatz 2 des Grundgesetzes) nicht zu beschneiden, die vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhalten. Wie auch Sie richtig ausführen, ist die Familie die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat schreitet mit seinem Wächteramt erst ein, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und ihre Kinder vernachlässigen.

Wir werden deshalb auf eine Anpassung des Referentenentwurfes drängen, um die Verankerung der Elternrechte nicht zu beschränken. Ich hoffe, Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass der CSU im Bundestag die Familie, also Eltern und Ihre Kinder, besonders am Herzen liegen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Gleichzeitig wollen wir dabei jedoch Elternrechte nicht beschränken, indem wir Eltern von staatlicher Seite bevormunden.

Übrigens wurde im letzten Koalitionsausschuss beschlossen, zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe der Koalition einzusetzen. Diese Arbeitsgruppe tagt nun.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Hahn MdB

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