Filiz Polat
Antwort von Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
• 16.01.2023

die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt. 

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