Filiz Polat
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christine Z. •

Kann ich mit in Kraft treten des neuen Gesetzes bezueglich doppelter Staatsbuergerschaft die deutsche Staatsbuergerschaft wiedererlangen?

Sehr geehrte Frau Polat,
Falls ich die amerikanische Staatsbuergerschaft annehme und die deutsche Staatsbuergerschaft aufgebe, weil ich keine guten Gruende fuer die Beibehaltungsgenehmigung habe, kann ich die deutsche Staatsbuergerschaft wiedererlangen, wenn das neue Gesetz in Kraft getreten ist? Was ist, wenn ich eine Beibehaltungsgenehmigung beantrage und in der Zwischenzeit wird das neue Gesetz verabschiedet, ist der Antrag dann hinfaellig? Ich bedanke mich herzlich fuer Ihre Zeit und Antworten.
Chris Z.

Filiz Polat
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Z.,

Unsere Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sieht vor, dass sie ohne Beibehaltungsgenehmigung die deutsche Staatsbürgerschaft nebst einer anderen Staatsbürgerschaft erlangen oder behalten können. Sofern Sie vor der Gesetzesnovelle eine Beibehaltungsgenehmigung erwirken können, sollte diese sich nicht nachteilig auswirken.

Freundliche Grüße

Filiz Polat

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