Wie geht es weiter mit der Energiewende? Was ist eine marktübliche Einspeisevergütung für PV-Strom?
Sehr geehrter Herr Döring,
ergänzend zu o. a. Frage bitte ich darum mir zu beantworten, wie sie den Weg aus den fossilen Energieträgern hin zu einer CO2-freien Energiewende und Wirtschaft beschreiten wollen.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus H.

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Seit 2021 ist bereits viel auf den Weg gebracht worden. Mit dem sogenannten Osterpaket und dem Sommerpaket haben wir in der Ampel-Regierung die bis dahin größten Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Der Grundsatz lautete seitdem: Der Ausbau der Erneuerbaren liegt „im überragenden öffentlichen Interesse“ und dient der öffentlichen Sicherheit. Seither wurden die Ausbauziele massiv erhöht: Bis 2030 sollen mindestens 80 % des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren stammen. Genehmigungsverfahren für Wundräder und Netz wurden vereinfacht, Flächenvorgaben für Wind und Land gesetzlich festgeschrieben, die Förderung für Photovoltaik deutlich ausgeweitet. Parallel dazu wurden erste große Schritte beim Aufbau einer nationalen Wasserinfrastruktur und bei Klimaschutzverträgen mit der Industrie (sogenannte Carbon Contracts for Difference) gemacht.
Mit dem Regierungswechsel 2025 und der neuen Koalition mit der Union stehen nun weitere Maßnahmen an. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Kurs in Richtung Klimaneutralität 2045 beizubehalten, die Ausbaupfade für Wind und Solar einzuhalten und Investitionen in Netze, Speicher und Wasserstoff weiter zu verstärken. Gleichzeitig liegt ein Schwerpunkt dieser Koalition darauf, Energiesicherheit und bezahlbare Preise stärker in den Blick zu nehmen. Das bedeutet: Wir werden den Bau moderner Gaskraftwerke vorantreiben – allerdings als Übergangstechnologie, die perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden soll. Zudem soll das Strommarktdesign reformiert werden, um die Integration Erneuerbarer zu verbessern und gleichzeitig Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Zur Einspeisevergütung: Für kleinere Dachanlagen bis 10 kW gibt es weiterhin eine gesetzlich garantierte Vergütung, die derzeit zwischen 8,11 und 12,47 Cent pro Kilowattstunde liegt – je nachdem, ob der gesamte Strom eingespeist oder teilweise selbst verbraucht wird. Für größere Anlagen gelten etwas niedriger Sätze, aktuell zwischen 5,50 und 10,45 Cent pro Kilowattstunde. Betreiberinnen und Betreiber können sich zudem für die sogenannte Volleinspeisung entscheiden, die etwas höher vergütet wird. Bei sehr großen Anlagen erfolgt die Vergütung über Ausschreibungen, deren Ergebnisse sich am Marktpreis orientieren. So soll ein fairer Ausgleich zwischen Investitionssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und der Marktintegration der Erneuerbaren erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Döring, MdB