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Frage von Lina R. •

Frage an Fabrice Wendt von Lina R. bezüglich Jugend

Mich würde interessieren wie sie zu Artikel 11 und 13 stehen?

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Liebe Frau R.,

vorab als Information für alle: Bei Artikel 11 und 13 handelt es sich um beschlossene Gesetze des Europäischen Parlamentes, die nun europaweit in Kraft treten sollen.

Zu Artikel 11: Dieser Artikel soll Presseverlage davor schützen in den Ruin getrieben zu werden, in dem man Artikel teilt und lesbar macht, ohne das der Leser etwas dafür bezahlt (grob und vereinfacht gesagt). Ein ähnliches Gesetz gibt es bereits in Deutschland seit 2013, wenn ich mich richtig erinnere und es zeigte sich, dass die dadurch eingefahrenen Gewinne extrem niedrig waren und gegen Null gingen. Auch, wenn der Artikel 11 sinnvoll erscheinen mag und er in Deutschland vermutlich keine großen Auswirkungen haben wird, steht für mich das Recht auf Informationen höher, als das Recht Kapital aus Artikeln zu schlagen. Und Informationen dürfen Niemandem vorenthalten werden - auch keinem Menschen mit niedrigem Einkommen, die es sich vielleicht nicht erlauben können, eine Zeitung als Print oder in digitaler Form zu abonnieren. Ich lehne den Artikel 11 deswegen also ab.

Zu Artikel 13: Hierbei handelt es sich um ein Gesetz, dass verhindern soll, dass Dinge wie Videos, Artikel und so weiter online geteilt werden können, wenn die Plattform, auf der man diese teilen möchte, keine Rechte an diesen hat. Hierfür soll ein sogenannter Uploadfilter eingesetzt werden, der alle geteilten Inhalte blockiert, bis es zu einer Prüfung kam, ob zum Beispiel Facebook, Twitter, Instagram oder andere Portale die Rechte daran besitzen. Dies wird in der Umsetzung dazu führen, dass keine Inhalte mehr geteilt werden können, da dieser Uploadfilter jedes geteilte Medium stoppen wird. Artikel 13 kommt meines Erachtens einer Zensur gleich, sofern es sich um allgemein öffentliche Inhalte handelt, wie wir sie aus asiatischen Ländern kennen. Einen Schutz von Urheberrechten sehe ich hier nicht zwangsläufig und eine Schutz von einzelnen Personen ebenfalls nicht, da der Uploadfilter nicht unterscheiden kann, ob es sich um private oder öffentliche Dokumente handelt. Es wird im Endeffekt zu einer Informationszensur kommen, da sich die meisten Bürger*innen ihre Informationen über Portale wie Facebook und Co. holen.

Artikel 13 gehört also ebenso wie Artikel 11 abgelehnt - auch, wenn das Europäische Parlament dem Gesetz nun doch leider zugestimmt hat.

Herzliche Grüße
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Fabrice Wendt