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Fabian Gramling
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Frage von Monika W. •

Sehr geehrter Herr Gramling, wie stehen Sie zur Kampagne gegen die verdiente und hochkompetente Richterin Brosius-Gersdorf und wären Sie bereit, in einem nächsten Wahlgang für sie zu stimmen?

Frau Gersdorf genießt unter Juristen einen ausgezeichneten Ruf - ist u.a. Mitherausgeberin der letzten Kommentare zum Grundgesetz (von den Kollegen dazu ausgewählt!).

Ihre Positiionen zum Abtreibungsrecht sind rechtwissenschaftlich fundiert und bilden das ab, was die große Mehrheit der Bevölkerung auch unterstützt - also keineswegs "links".

Zudem ist sie für den 2. Senat nominiert, der sich gar nicht mit Abtreibungen beschäftigen würde ...

Dass die CDU sich von der gegen sei initierte Hetz-Kampagne beeinflussen lässt, ist erschreckend und gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts zählt zu den verantwortungsvollsten Entscheidungen des Bundestages. Sie erfolgt in geheimer Abstimmung und erfordert eine Zweidrittelmehrheit – ein bewusst hohes Quorum, das sicherstellen soll, dass nur Persönlichkeiten mit breiter Zustimmung gewählt werden. Denn wer an Deutschlands höchstem Gericht urteilt, muss über Parteigrenzen hinweg Vertrauen genießen und in besonderem Maße unabhängig sein. Im Fall von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf war dieses Vertrauen bei vielen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion – und auch bei mir persönlich – nicht gegeben. Ihre früheren öffentlichen Äußerungen zu sensiblen Grundrechtsfragen, insbesondere zum Schutz des ungeborenen Lebens, haben Zweifel daran geweckt, ob sie den Anforderungen an Unparteilichkeit und richterliche Zurückhaltung gerecht werden kann. Viele meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen haben daher deutlich gemacht, dass sie ihre Wahl nicht mittragen können. Auch ich habe diese Zweifel geteilt.

Kurz vor der geplanten Wahl wurden zudem Plagiatsvorwürfe gegen Frau Brosius-Gersdorf bekannt. Diese konnten in der verbleibenden Zeit nicht abschließend geprüft werden und verstärkten die bereits bestehenden Bedenken. Da die nötige Unterstützung innerhalb der Koalition fehlte, wurde die Wahl schließlich verschoben.

Die Wahl von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern setzt eine breite parlamentarische Zustimmung voraus. Solche Verfahren benötigen manchmal mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen – das ist Ausdruck einer verantwortungsvollen und funktionierenden Demokratie. Denn es ist richtig und wichtig, dass Abgeordnete ihre Entscheidung sorgfältig abwägen und sich nicht zu einer rein formalen Zustimmung gedrängt fühlen. Deshalb werden wir uns in der Koalition die nötige Zeit nehmen, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden, die dem Vertrauen in unser höchstes Gericht gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Gramling, MdB

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