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Evelyne Gebhardt
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Frage von Benedikt M. •

Frage an Evelyne Gebhardt von Benedikt M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

ich würde gerne Ihren Standpunkt sowie Ihr Abstimmungsverhalten zum ESM-Vertrag kennen lernen.

Insbesondere die Erläuterung Ihres Standpunktes zu sowie eine kritische Diskussion der nachfolgenden ESM-Artikel im Zusammenhang mit dem essentiellen Budgetrecht des Bundestages wünsche ich mir:
Artikel 8: ... 700 Miliarden Euro ... die Brandmauer reicht nicht aus für alle Staaten und noch mehr Geld löst das Problem nicht, sondern schafft mehr Risiken. Eine Fiskalunion ist vertraglich ausgeschlossen.
Artikel 9: ... unwiderruflicher Kapitalabruf binnen 7 Tagen ...kein Einspruch seitens des Parlaments möglich ... sofort haushaltswirksam ... setzt europaweit die Abwärtsspirale in Gang
Artikel 10: ... Änderung des Grundkapitals ... jederzeit kann eine beliebige Erhöhung stattfinden, ohne Widerspruchsrecht ... keine Revidierung der Entscheidung möglich, auch nicht durch neu gewählte Volksvertreter
Artikel 27: ... volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit des ESM und umfassende gerichtliche Immunität ... d.h. ESM kann klagen, aber nicht verklagt werden und dies auch nicht von den gewählten Parlamenten
Artikel 30: ... Immunität von Personen ... keinerlei Rechenschaftspflicht, noch nicht einmal Offenlegungspflicht

Es ist kaum vorstellbar, dass Sie als Privatperson einen Vertrag unterzeichnen würden, der Ihnen wie oben ausgeführt unwiderruflich jegliches Recht aus der Hand nimmt und über Ihr Leben sowie das Ihrer Nachfahren so tiefgreifend bestimmen kann.

Sie sind als Abgeordneter in erster Linie Ihrem Gewissen verpflichtet. Würden Sie diesen ESM-Vertrag stellvertretend für die Bundesbürger ihres Wahlkreises unterzeichnen?

Bitte nehmen Sie öffentlich dazu Stellung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Benedikt Mandel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mandel,

da die Abstimmungen über den Vertrag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus die nationalen Haushaltspolitiken, also ausschließliche Hoheitsrechte der einzelnen Mitgliedstaaten betreffen, stimmt nicht das Europäische Parlament, sondern stimmen darüber die jeweiligen nationalen Parlamente ab. Für Deutschland ist demnach der Bundestag zuständig.
Aus diesem Grund kann ich über mein Abstimmungsverhalten natürlich keine Rechenschaft ablegen.

Dennoch möchte ich daran erinnern, dass Solidarität innerhalb der Europäischen Union das probateste Mittel darstellt, um Krisenzeiten zu meistern und die Staatsfinanzierungen und die Stabilität unserer gemeinsamen Währung dauerhaft zu sichern.

Dafür benötigen wir eine angemessene Kapitalausstattung und deshalb ist die Stärkung des Rettungschirms ESM unerlässlich. Wir benötigen außerdem einen europäischen Schuldentilgungsfonds gekoppelt an einen verbindlichen Schuldenabbauplan der betroffenen Länder. Schließlich halte ich es für dringend erforderlich gezielte Wachstums- und Beschäftigungsimpulse in diesen Ländern zu setzen, damit die einseitige Sparpolitik nicht jede aufkeimende Konjunktur vernichtet und eine maßvolle Schuldenpolitik unmöglich macht.

Wenn wir in Europa außerdem den Mut finden eine gemeinsame Wirtschaftsregierung zu installieren und dadurch unsere Wirtschaftspolitik besser zu koordinieren, dann, bin ich mir sicher, werden Staatskrisen eines solchen Ausmaßes der Vergangenheit angehören.

Mit freundlichen Grüßen,

Evelyne Gebhardt