(...) Ob Menschen mit Behinderung Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, hängt von ihrem Beschäftigungsverhältnis ab. Hierbei ist grundsätzlich zwischen Menschen mit Behinderung zu unterscheiden, die in Integrationsprojekten und die in Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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