
(...) 5. Das von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegte Gesetz ist deutlich restriktiver als das, was bisher als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet wurde oder in europäischen Nachbarländern als solche bezeichnet wird. Die Speicherfristen sind kurz, die zu speichernden Daten sind minimiert und der Zugriff auf die Daten wird an strengere Voraussetzungen geknüpft. (...)