Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eva Högl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Matthias D. •

Frage an Eva Högl von Matthias D. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Frau MdB,

stellen Sie sich einmal vor, täglich, am liebsten sonntags, fahren Leute mit ihren laut dröhnenden Motorrädern vor Ihrem Haus hin und her. Geht nicht? Sie holen die Polizei?
Nun, täglich werden wir hier in Lichterfelde von kleinen Motorflugzeugen, Privatfliegern, überflogen. Die ungedämmten Motoren kann man schon einige Minuten vor dem Überflug hören. Am meisten wird sonntags geflogen (20 Flieger an einem Tag), da haben die Flieger wohl frei. Einige sind so dreist, die drehen ein paar Runden über Lichterfelde, wohl um die Aussicht zu genießen. Der Lärm entspricht dem eines Motorrads, ein Baby wachte sonntags um 14.00 Uhr – ja, für die Flieger gilt nicht mal am Sonntag die Mittagsruhe !!! – von dem Lärm sogar auf und weinte.

Frage: Wie kann es sein, dass einige Reiche, die sich dieses teure Hobby leisten können, für ihr eigenes persönliches Vergnügen Tausende mit ihrem Fluglärm belästigen dürfen? Viele Freunde und Bekannte ärgern sich und sind wütend seit Jahren, bisher wurden aber immer von den Politikern aller Parteien achselzuckend auf Bundesgesetze verwiesen. Wie sehen Sie das?

Ich meine, dass ein reicher Hobbyflieger Spaß hat, und tausende müssen den Lärm ertragen, zeigt, eine gute Lobbyarbeit irgendeines Verbandes, der die Interessen die Privatflieger vertritt, d. h. schöne Spenden an die Parteien. Oder etwa nicht? Wie kommen solche Gesetze gegen uns Bürger sonst zustande? Warum wird Berlin nicht umflogen? Ist das die soziale Politik der SPD, denn schließlich gab es auch SPD-Verkehrsminister (Tiefensee)? Was unternehmen Sie?

Grüße

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kießling,

vielen Dank für Ihr Schreiben auf abgeordnetenwatch.de, in dem Sie sich über Fluglärm von kleinen (privaten) Motorflugzeugen in Lichterfelde beschweren. Bitte entschuldigen Sie vielmals, dass ich Ihnen erst heute antworte.

Es tut mir sehr leid, dass Sie durch Fluglärm derartig beeinträchtigt und in ihrer Ruhe gestört werden. Wenn Ihre Schilderungen zutreffen, muss Ihre Situation verbessert werden.

Ich habe Ihr Schreiben zum Anlass genommen, um mich mit der zuständigen Behörden auf Landesebene, der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB), in Verbindung zu setzen. Das LuBB teilte mir mit, dass für den gesamten Luftverkehr kaum Einschränkungen bestehen – auch nicht für den Einsatz von privaten Fluggeräten für Sport und Hobby.

Zwar gibt es die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung, welche zeitliche Einschränkungen von propellergetriebenen Flugzeugen und Motorseglern enthalt. Darin heißt es, dass Starts und Landungen montags bis freitags vor 7.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr Ortszeit und nach Sonnenuntergang sowie samstags, sonntags und an Feiertagen vor 9.00 Uhr und nach 13.00 Uhr Ortszeit untersagt sind.

Die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung und diese zeitliche Einschränkungen gelten jedoch erst für Landeplätzen, auf denen 15.000 oder mehr Flugbewegungen jährlich stattfinden. Da es in Berlin und Brandenburg rund 60 Landeplätze gibt, erreicht keiner dieser Landeplätze dieses Limit. Somit greift diese Vorschrift – leider – nicht.

Zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm können nach Paragraf 2 der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung § 2 jedoch die zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder weitergehende Regelungen und Einschränkungen erlassen, beispielsweise weitere Landeplätze den zeitlichen Einschränkungen unterwerfen oder die zeitlichen Einschränkungen ausdehnen.

Die zuständige Luftfahrtbehörde von Berlin-Brandenburg, die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB), teilte mir mit, dass man von dieser Möglichkeit bislang noch keinen Gebrauch gemacht hat. Ein Grund ist vor allem, dass dem LuBB keine außergewöhnlichen Beschwerden aufgrund von Fluglärm vorliegen.

Jede*r kann sich an das LuBB mit Beschwerden über Fluglärm wenden. In solchen Fällen versucht die Behörde, zwischen den Betreiber*innen der Landeplätze und den Pilot*innen sowie den Anwohner*innen zu vermitteln, um eine Lösung zu finden und einen ausreichenden Schutz vor Fluglärm zu gewährleisten.

Haben Sie sich bereits an das LuBB gewandt und Ihre Situation, die sicherlich auch viele Ihrer Nachbar*innen betrifft, geschildert? Dies würde ich Ihnen als ersten Schritt empfehlen. Möglicherweise und hoffentlich lässt sich durch die Vermittlung des LuBB bereits eine Lösung finden. Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) erreichen Sie unter 03342 4266-4001.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich wieder bei mir melden, ob und wie Ihnen beim LuBB geholfen werden konnte. Sollte keine Lösung gefunden worden sein, können wir gemeinsam überlegen, was wir als nächstes tun können, um Ihre Situation zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl