Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Frank T. •

Frage an Eva Högl von Frank T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr gehrte Frau Dr. Högl, Sie formulieren in Ihren politischen Zielen mehrfach, dass Ihnen sozialer Zusammenhalt wichtig sei. Wie geht das damit zusammen, dass Sie den einen Koalitionsvertrag stützen, in dem es u.a. auf Seite 93 heisst, dass der Arbeitgeberanteil zum Rentenbeitrag für zeitungszustellende Minijobber in den kommenden Jahren von 15% auf 5% reduziert werden soll? Für mich ist das Umberteilung von unten nach oben und das Gegenteil von Förderung des sozialen Zusammenhaltes.

Ich finde, mit genau dieser unsozialen, neoliberalen Doppelzüngigkeit und dem Unvermögen, die eigenen Fehler der vergangenen zwei Dekaden kritisch zu reflektieren, einzuräumen und sich wieder für die sozialen Belange der Menschen einzusetzen, demontieren sich die Sozialdemokraten gerade selbst. Nicht nur, dass die Bevölkerung darunter zu leiden hat, Sie verschulden damit auch noch maßgeblich den Rechtsruck in Deutschland!

Quelle: http://www.nachdenkseiten.de/?p=42600

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht über das Portal abgeordnetenwatch.de vom 26. Februar. Bitte entschuldigen Sie vielmals meine verspätete Antwort.

In der Tat haben sich SPD und Union in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Arbeitgeberanteil zum Rentenbeitrag bei Minijobs von Zeitungszusteller*innen von 15 % auf 5 % zu reduzieren. Diese Regelung gilt befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022.
Die Pressefreiheit ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Mit dieser Sonderregelung soll eine flächendeckende Versorgung mit Printmedien vor allem ländlichen Regionen sichergestellt werden. Daher ist diese Sonderregelung hier vertretbar.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, hat in der Sendung „Maischberger“ vom 21. Februar angekündigt, dass die durch die Regelung entstehende Lücke von 10 % vom Staat getragen werden soll. Die Regelung soll also nicht Zulasten der Zusteller*innen gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl