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Eva Bulling-Schröter
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Frage von Walter H. •

Frage an Eva Bulling-Schröter von Walter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geerte Frau Bulling-Schröter ,
Nachdem ich nach langem Überlegen und abwägen die Entscheidung getroffen habe, dass die Entmündigung eines Familienangehörigen die letzte Möglichkeit ist, seine wenigen Jahre die er noch zu leben hat, in Würde zu verbringen muss ich mit Entsetzen feststellen dass eine riesige Gesetzeslücke klafft.
Obwohl ich als Antragssteller und nächster Verwandter diese Maßnahme eingeleitet habe, habe ich nur per Zufall von einer Entmündigung durch das Vormundschaftsgericht erfahren. Auf nachfrage wurde mir lediglich gesagt das es nicht üblich wäre die Angehörigen zu benachrichtigen.
Ebenso war es reiner Zufall dass ich mittlerweile erfahren habe wer als Vormund eingesetzt wurde.
Welch Möglichkeit bleibt mir in Erfahrung zu bringen welch ein Beschluss wann und mit welchen Inhalt ergangen ist?
Kann ich gegen einen Beschluss rechtlich vorgehen den ich nicht kenne?
Wer gibt Auskunft welche Absprachen mit dem Vormund getroffen wurde?

mit freundlichen grüssen
w.herrmann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Als Mitglied des Umweltausschusses bin ich nicht gerade die Spezialistin für derlei Fragen. Trotzdem möchte ich Ihnen antworten: Bezüglich des Beschlusses wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Vormundschaftsgericht. Sie können selbstverständlich gegen einen Beschluss Beschwerde einlegen, wenn Sie beschwerdebefugt sind. Von daher müssen Sie zunächst den Beschluss des Gerichts kennen, um sich dann gegebenenfalls dagegen zu wehren. Da Sie den Vormund kennen, so teilen Sie es jedenfalls mit, würde ich empfehlen mit diesem Kontakt aufzunehmen, um die Einzelheiten der Vormundschaft von diesem zu erfahren. Ich denke als Angehöriger wird Ihnen diese Auskunft auch sicherlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüssen

Eva Bulling-Schröter MdB