(...) Die Bonpflicht gilt trotzdem schon von Januar 2020 an. Ich hoffe hier auf die vereinfachte Anwendung von Ausnahmeregelungen, die durch das Finanzministerium möglich gemacht werden könnten. Ein sogenannter Anwendungserlass vom Juni könnte so überarbeitet werden, dass vor allem Geschäfte ausgenommen werden, in denen Kunden typischerweise gar keinen Beleg wünschen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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