(...) Bei allen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist jedoch zu berücksichtigen, dass es hier auch aus medizinischer Sicht nicht verschiebbare Behandlungen gibt. Aus diesem Grund haben die Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder am 16. März gemeinsame Leitlinien beschlossen, deren Maßnahmen nun durch entsprechende Verordnungen der Länder vorgenommen werden. Darin ist ausdrücklich festgehalten: "Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet." (...)
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