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Erwin Rüddel
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Frage von Dieter B. •

Warum kauft BRD Mio's von Impfdosen, wenn doch Wirksamkeit, Dauerhaftigkeit der Immunreaktion und Auschluss schwerwiegender unerwünschter Ereignisse nicht für reguläre Zulassung ausreichen?

Die Links 1) und 2) verweisen auf entsprechende Medieninhalte,
Link 3) führt zum englischen Original der Mitteilung von Biontech an die US-Börsenaufsicht. Da ist aus Part I insbesondere Item 3 Unterpunkt D interessant:
Versuch der Übersetzung:
"Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres Corona-Impfstoffs und/oder variantenspezifischer Formulierungen nachzuweisen, um eine dauerhafte behördliche Zulassung in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Union oder anderen Ländern zu erhalten, in denen er für den Notfalleinsatz zugelassen oder eine bedingte Marktzulassung erteilt wurde."
usw. usw.
1) https://www.wallstreet-online.de/nachricht/15334325-aktien-biontech-party-vorbei
2) https://www.hier-luebeck.de/index.php/biontech-meldet-zweifel-an-sicherheit-der-impfung-fuerchtet-schadenersatz-und-langzeitfolgen/
3) https://investors.biontech.de/node/11931/html#ic5e06a05a31d4c4491031d3208cef8c2_10

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das von Ihnen zitierte Papier verweist auf so genannte Risikofaktoren, die börsennotierte Unternehmen gemäß den Vorschriften der United States Securities and Exchange Commission (SEC) in ihrem Jahresbericht offenlegen müssen. Bei BioNTech ist dies der 20-F. Die Risikofaktoren müssen umfassend potenzielle Risiken offenlegen, denen Anleger bei ihren Investitions- oder Abstimmungsentscheidungen grundsätzlich Bedeutung beimessen würden. Sie legen nicht dar, welche Ereignisse tatsächlich eingetreten sind oder eintreten werden. Bei dem von Ihnen erwähnten Verweis handelt es sich um irreführend verwendete Sätze, die zudem fehlerhaft übersetzt wurden. Im Bericht (S.6) heißt es:

„Our business is subject to various risks, including those described below. […]:

•  We may not be able to demonstrate sufficient efficacy or safety of our COVID-19 vaccine and/or variant-specific formulations to obtain permanent regulatory approval in the United States, the United Kingdom, the European Union, or other countries where it has been authorized for emergency use or granted conditional marketing approval.“

Diesen Hinweis ist BioNTech verpflichtet zu geben, da für einige Populationsgruppen die vollständige Zulassung noch fehlt. Etwa in den USA, wo die Kinderimpfungen und die Booster-Impfung für ältere unter eine Notfallzulassung fallen, die erst noch in eine vollständige Zulassung umgewandelt werden muss. Bis dahin ist dieser Verweis notwendig.

Das hat aber nichts mit der Wirksamkeit oder der Sicherheit des Impfstoffs zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel MdB

 

 

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