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Frage von Martin H. •

Frage an Erwin Rüddel von Martin H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rüddel,

es sind ja nun neue Quarantänevorschriften in Kraft getreten. Man muss sich elektronisch mit seinen Daten und seinem Herkunftsort anmelden, damit diese an das Gesundheitsamt weitergegeben werden, damit die Quarantänepflicht überprüft werden kann.
Wird an Flughäfen bei der Einreise aus Gebieten außerhalb des Schengenraums kontrolliert, ob die ankommenden Reisenden sich entsprechend vorher, wie sie es müssen, elektronisch registriert haben?

Ich freue mich über eine Beantwortung meiner Frage.

Viele Grüße
Martin Hofmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hofmann,

vielen Dank für Ihre Rückfrage.

Wie Sie der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit entnehmen können, sind die Beförderer verpflichtet, sofern sie nicht Teil des öffentlichen Personennahverkehrs sind, vor der Beförderung zu kontrollieren, ob Reisende eine Bestätigung der erfolgreichen digitalen Einreiseanmeldung vorweisen können (bei Unternehmen im Eisenbahnverkehr kann die Kontrolle auch noch während der Beförderung erfolgen).

Wenn Sie auf dem Luftweg direkt aus einem Staat außerhalb des Schengen-Raums einreisen, ist die Bestätigung über eine erfolgte digitale Einreiseanmeldung auf Anforderung im Rahmen der Einreisekontrolle (in der Regel gegenüber der Bundespolizei) vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel MdB

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