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Frage von Norbert M. •

Frage an Ernst Pfister von Norbert M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pfister,

nach meiner Kenntnis haben Sie am 25.11.2009 dem Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage in Baden-Württemberg wie alle Ihre Fraktionskollegen/innen zugestimmt. Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:

1. Waren Sie sich bei Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz im Klaren darüber, dass Sie damit ein hoch gefährliches Pipeline-Projekt ermöglichen, welches die betroffenen Anwohner einer erheblichen Gefährdung aussetzt?
2. Haben Sie sich vor Ihrer Zustimmung mit der Möglichkeit einer nie ausschließbaren Leckage, die im schlimmsten Fall zu einem Inferno mit katastrophalen Folgen führen kann, auseinandergesetzt?
3. Hat in Ihrer Fraktion jemand ernsthaft versucht, eine Haftung des Betreibers oder des Landes in unbegrenzter Höhe durchzusetzen?
4. Wieso gibt es bis heute keine erkennbare Katastrophenschutzplanung für dieses Projekt?
5. Das Land Baden-Württemberg und die Betreiberfirma EPS fügen den Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken entlang der Pipeline mit Inbetriebnahme derselben einen beträchtlichen finanziellen Schaden zu, da die angrenzenden Grundstücke wegen der Gefährlichkeit des durchgeleiteten druckverflüssigten und hoch entzündlichen Ethylens erheblich an Wert verlieren. Was werden Sie unternehmen, um den betroffenen Mitbürgern für die zu erwartende Wertminderung ihrer Grundstücke einen finanziellen Ausgleich zu sichern?
6. Sind Sie sich bewusst, dass mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf Schutz des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit schon jetzt und im Katastrophenfall in noch höherem Maße verletzt wird?
7. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Landtag von Baden-Württemberg dieses bürgerfeindliche Gesetz schnellstens zurücknimmt oder zumindest in wesentlichen Punkten novelliert, um das in hohem Maße zerstörte Vertrauen zwischen Wählerschaft und Gewählten wieder in Ordnung zu bringen?

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Müller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller,

besten Dank für Ihre Anfrage zur Ethylen-Pipeline-Süd.

Das Infrastrukturprojekt "Ethylen-Pipeline-Süd" ist für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg von großer Bedeutung und dient dem Wohl der Allgemeinheit. Deshalb hat der Landtag von Baden-Württemberg dem Baden-Württembergischen Ethylen-Rohrleitungsgesetz mit großer Mehrheit zugestimmt.

Dem Vorhaben selbst ging entsprechend gesetzlicher Vorgaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung, verbunden mit einem Planfeststellungsbeschluss voraus. Dieser darf nur dann ergehen, wenn sichergestellt ist, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt ist und umweltrechtliche Vorschriften sowie andere öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegen stehen. Für eine planfestgestellte Rohrfernleitungsanlage müssen zur Vermeidung von schädlichen Einwirkungen auf Mensch und Umwelt umfangreiche, bundesweit geltende technische Standards gewährleistet sein. Dies gilt im vorliegenden Fall insbesondere auch im Hinblick auf den Schutz vor dem Austritt von Ethylen aus der Leitung.

Insgesamt gesehen entspricht die Ethylen-Pipeline-Süd dem maßgeblichen Stand der Technik und kann somit nach den rechtlichen Vorgaben als sicher angesehen werden. Die Haftung des Betreibers ist im Planfeststellungsverfahren festgelegt und durch eine Betriebshaftpflichtversicherung nach zu weisen. Die Erarbeitung von Katastrophenplänen ist ebenfalls Teil des Genehmigungsverfahrens. Eigentümer sowie Bewirtschafter der betroffenen Grundstücke erhalten eine angemessene Entschädigung.

Für eine Änderung oder Zurücknahme des Baden-Württembergischen Ethylen-Rohrleitungsgesetzes sehe ich keine Veranlassung.

Mit freundlichen Grüssen

Ernst Pfister MdL