(...) In Ihren Ausführungen stellten Sie richtigerweise dar, dass es zu der UV-Bestrahlung in Nagelstudios bereits ein Gesetz gibt. Da es sich bei Nagelstudios um öffentlich zugängliche Bereiche handelt, gehören sie, meiner Meinung nach, tatsächlich zu den von Ihnen zitierten „öffentlichen Räumen“, die in dem Gesetz bereits bedacht wurden. Ich sehe daher keinen weiteren Regelungsbedarf. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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