
(...) Dabei ging es um Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen. Viele Krankenkassen belohnen ihre Mitglieder mit einer Bonuszahlung, wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten oder bestimmte kostenfreie Gesundheitsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Das Finanzamt sah in diesem Zuschuss der Krankenkassen eine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen und minderte entsprechend die abziehbaren Sonderausgaben. (...)