(...) Ich denke daher, dass es bei der steuerlichen Behandlung der Erstausbildung zunächst keiner Anpassung bedarf, vor allem auch wenn man bedenkt, dass z.B. Studenten mit vermögenden Eltern, die ein teures Erststudium finanzieren können, am Ende in den Folgejahren von größeren Steuererleichterungen profitieren würden. (...)
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