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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Marco H. •

Frage an Emmi Zeulner von Marco H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zeulner,

ich habe kürzlich von der Erweiterung des SGB gelesen. Diese soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Im Grunde wird ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen, das sog. SGB XIV. Siehe: BGBl. I S. 2652 (Nr. 50).

Ich war etwas verwundert, als ich die neuen Regelungen über das "Soziale Entschädigungsrecht" las.

In einer Pressemitteilung des BMAS vom 14.01.20 findet sich folgender Passus:

"Insgesamt wird im SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 die Lebenssituation von
*Gewaltopfern einschließlich Terroropfern,
*derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
*Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und
*durch Schutzimpfungen Geschädigten sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert."

Meine Fragen an Sie:

1. Welche "künftigen Opfer beider Weltkriege" sind hier gemeint? Ich war der Meinung, dass diese großen Kriege spätestens am 02.09.1945 mit der Kapitulation Japans endeten! Ist dem nicht so? Wie interpretieren Sie diese Aussage? Wer kann denn künftig (ab 2024) noch Opfer des 1. oder 2. Weltkrieges werden?
2. Sowohl politisch, als auch medial, wurde in der Vergangheit und wird bis in die Gegenwart hinein, immer wieder der Eindruck erweckt (Schutz)Impfungen seien ungefährlich und hätten nur ganz wenige, zu vertretende Nebenwirkungen. Sog. Impfgegener werden regelmäßig beschimpft, belächelt und als unsolidarisch denunziert (siehe Bundestagsprotokoll z.B. zum Masernschutzgesetz). Wenn Schutzimpfungen harmlos und ungefährlich sind, weshalb werden dann a) Entschädigungszahlungen notwendig und gesetzlich manifestiert?
Und b) wieso übernimmt der Staat hier eigentlich die Entschädigungszahlungen und nicht der jeweilige Hersteller, der möglicherweise (wissentlich) ein fehlerhaftes Produkt in Umlauf bringt? Weshalb werden derartige Risiken an den Steuer- und Beitragszahler ausgelagert?

Vielen Dank.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Heit,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Sie in Ihrer Nachricht allerdings Herrn Heidenblut ansprechen und Ihr zuständiger Wahlkreisabgeordneter Herr Andreas Steier ist, würde ich Sie bitten, sich an diese zu wenden. Sicher werden sie Ihnen hierzu gerne antworten.

Unter den Abgeordneten besteht der kollegiale Konsens, dass die Anfragen an den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten weitergegeben werden, da dieser dadurch Kenntnis von den Themen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aus seinem Wahlkreis erhält und hier direkt vor Ort weiterhelfen kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Team Emmi Zeulner

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