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Frage von Detlef G. •

Frage an Elmar Brok von Detlef G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Brok,

mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 297/2011 DER KOMMISSION
vom 25. März 2011 wurden die Grenzwerte für strahlenbelastete Lebensmittelimporte aus Japan in die EU um das bis zu 20-fache erhöht.

Wie stehen Sie dazu und waren Sie an einer Abstimmung und/oder Debatte darüber beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen,
D. Girgel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Girgel,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31. März, in der Sie Ihren Unmut über die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Anhebung der Strahlenwerte für importierte Lebensmittel mitteilen.

Ihre Sorge, die von vielen Bürgern der EU geteilt wird, ist aus meiner Sicht vollkommen nachvollziehbar. In der Tat hat die Durchführungsverordnung Nr. 297/2011 der Kommission vom 25. März für großes Aufsehen innerhalb der Bevölkerung gesorgt und große Unsicherheit ausgelöst.

Umso mehr freue ich mich, Ihnen nun mitteilen zu können, dass die Kommission Ihre Entscheidung am 13. April wieder rückgängig gemacht und die Strahlenwerte in einer Eilentscheidung wieder zurückgesetzt hat. Demnach gelten ab Mittwoch, dem 13. April neue europäische Strahlengrenzwerte für Lebensmittel aus Japan. Die Anpassung der Strahlengrenzwerte war dringend notwendig, da in Europa bislang höhere Grenzwerte galten als in Japan selbst. Das hat zu großen Verunsicherungen bei den Verbrauchern geführt.

Nach massiven Protesten aus den Reihen des Europaparlaments und aus der Öffentlichkeit hatte Kommissionspräsident Barroso in der vergangenen Woche vor dem Plenum des Europäischen Parlaments angekündigt, die Grenzwerte nach unten zu korrigieren. Seit der Verordnung vom 25. März galt beispielsweise für Caesium ein Grenzwert von 1250 Becquerel pro Kilogramm, in Japan waren jedoch nur 500 Becquerel pro Kilo zugelassen. Die neuen Grenzwerte sind in einem Eilverfahren angenommen worden und mit den strengeren, japanischen Werten in Einklang gebracht worden.

Zwar sind die vorigen EU-Werte so gering gewesen, dass keine Gesundheitsgefahr zu erwarten war. Dennoch handelt die EU nach dem Vorsorgeprinzip und möchte seine Bürger gerade vor dem Hintergrund der Geschehnisse in Japan schützen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Sollten sie weiterhin Fragen haben, so zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden.

Elmar Brok