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Elke Ferner
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Frage von Dietmar B. •

Frage an Elke Ferner von Dietmar B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Ferner,
als direkt DSK Betroffener wurde mir aus kohlepolitischer Entscheidung nahegelgt, mit nun 43 Jahren und 25 jähriger Bertriebszugehörigkeit einen anderen Arbeitgeber zu finden. Aufgrund dieser personellen Konsequenz meines alten Arbeitgebers steht mir eine Abfindungszahlung zu. Warum wird diese Zahlung so versteuert, als hätte man Lohn bezogen. In Zeiten wie diesen könnte man die Regelung von Sonderzahlungen in Sinne aller großzügiger regeln. Die Steuerbelastung wird auf 25 Pozent festgesetzt, und man kann diesen Satz in die Wirtschaft investieren und anhand von Belegen die investierte Summe nachweisen. Diese Abfindung wurde gezahlt, da ich einen Arbeitsentgeldverlust hinnehmen müsste. Wieso kann sich der Staat an solchen Sachen bereichern. Als Arbeitnehmer zahle ich jeden Monat brav meine Steuern Dieser Arbeitsplatzverlust ist ein persönliches Schicksal für mich und dafür kann ich auch noch bezahlen ?? An dieser Stelle müsste eine aktuelle Regelung geschaffen werden. Ich habe Familie, Haus und auch Schulden. Dieses gezahlte Geld wäre für mich eine finanzielle Entlastung.

Außergewöhliche Regelung für außergewöhnliche Situationen.

MFG
Dietmar Biegel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Biegel,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Ihr Unverständnis über die Besteuerung Ihrer Abfindungszahlung mitteilen.

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass Sie verärgert sind über die steuerliche Belastung Ihrer Abfindungszahlung. Abfindungen sind seit dem 1. Januar 2006 voll steuerpflichtig. Vorher waren Entlassungsabfindungen gemäß § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei. Die Streichung dieser Steuervergünstigung erfolgte aufgrund der dringenden Notwendigkeit zur Konsolidierung der Haushalte von Bund, Länder und Kommunen. Sie war Teil eines umfassenden Subventionsabbaus. Die SPD hat bei der Besteuerung von Abfindungen lange Übergangsfristen durchsetzen können - verhindern konnten wir sie leider nicht. Aber wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Belastungen möglichst gerecht verteilt werden. Die Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen, die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen bei der Gewinnermittlung und die Abschaffung der degressiven Absetzung für Abnutzung bei Mietwohngebäuden (Gebäude-AfA).

Abfindungen sind zum einen Gratifikationen für eine erfolgreiche Arbeit in der Zeit der Betriebszugehörigkeit, aber zum anderen auch eine Art Lohnersatz zur Überbrückung einer ggfs. lohnfreien Zeit nach Ausscheiden aus einem Unternehmen und deshalb steuerpflichtig. Die Mehrzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus einem Arbeitsverhältnis ausscheiden erhält zudem keine Abfindungen.

Trotz der Steuerpflicht gilt weiterhin, dass Abfindungen als außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ermäßigt - also nicht "als hätte man Lohn bezogen" - besteuert werden. Für die Berechnung der Steuer wird die Zahlung fiktiv über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt und damit eine nachteilige Progressionswirkung der Einmalzahlung vermieden.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Mitteilung machen kann und hoffe, dass meine Auführungen verdeutlichen konnten, warum es eine - wenn auch nur ermäßigte - Steuer auf Abfindungen gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner