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Elke Ferner
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Frage von Dominik V. •

Frage an Elke Ferner von Dominik V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ferner,
ich wähle deswegen das Thema Demokratie und Bürgerechte, weil sie mit der Zustimmung der Vorratsdatenspeicherung diese mit beiden Füssen treten.
Wie können Sie als Frau vom Fach so etwas zustimmen?
Ich frage mich auch ernsthaft was das bringen soll. Das einzigste was das Ganze bringt, ist die Überwachung von unbescholdenen Bürgern. Sie als Programmiererin wissen doch ganz genau, daß es immer Möglichkeiten gibt, solche Überwachungstechniken zu umgehen und genau das werden auch Leute die Straftaten planen und begehen auch tun. Ich frage mich auch ernsthaft, wieso Politiker ausgenommen sind, ich will keinem etwas unterstellen, aber selbst bei Geistlichen gab es schon häufig schwarze Schafe, warum dann nicht auch in der Politik? Gut es wäre natürlich mehr als Unangenehem, wenn durch eine solche Überwachung herauskäme, welcher Politiker mit wem Geschäfte macht. Für mich steht jedenfalls fest, daß Parteien die versuchen in das Persönlichkeitsrecht einzugreifen meine Stimme auf Lebenszeit verloren haben. Seien Sie stolz auf sich, Sie haben den Weg zu 1984 mit vorbereitet!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vogelgesang,

wie auch bei den vorangegangenen Anfragen ist durch eine technische Panne Ihr Vorgang leider verschwunden, aber eine neue Anfrage hat unsere Aufmerksamkeit auf die noch unbeantworteten Fragen gelenkt. Ich bitte daher für die späte Beantwortung um Entschuldigung, möchte auf Ihre Frage aber gerne wie folgt antworten:

Ihre Frage zielt auf die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Daher möchte ich Ihnen, wie bereits in einem anderen Fall geschehen, wie folgt antworten: Richtig ist, dass aus Perspektive der Grundrechte die unbegrenzte Vorratspeicherung einen empfindlichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, auch die Auswirkungen auf die allgemeine IT-Sicherheit und die wirtschaftlichen Belastungen der Unternehmen sollten berücksichtigt werden. Die entstehenden ungeheuren Datensammlungen wären ein äußerst lukratives Ziel für jede Form eines unberechtigten Datenzugriffs oder -manipulation. Ebenso sind die Datenmengen eine hervorragende Grundlage für unbefugte Profilbildungs- und Ausspähungsmaßnahmen (Stichwort Data-Mining). Auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit sind in Anbetracht der wirtschaftlichen Belastungen für die verpflichteten Unternehmen Zweifel angebracht - ganz zu schweigen von den Lagerhäusern voller Serverfarmen, die für die Speicherung jeder Email, jedes Mausklicks oder allgemein jeder Internetaktivität notwendig wären. Allein aus technischen Notwendigkeiten heraus ist eine umfassende Vorratsspeicherung nicht realitätsnah.

Deshalb haben wir mit unserem Antrag klar gestellt, dass lediglich die EU-Mindestanforderungen umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.

Für meine oben dargelegte kritische Haltung zu diesem Thema war leider keine Mehrheit innerhalb der Fraktion zu gewinnen. Daher hätte ich mich auch - wenn ich an der Abstimmung teilgenommen hätte - dem Mehrheitsvotum angeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner