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Elke Ferner
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Frage von Nils S. •

Frage an Elke Ferner von Nils S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ferner,

mich würde Ihre Meinung zu den Vorhaben des Bundesinnenministers Schäuble, die die massive Einschränkung
- der informationellen Selbstbestimmung,
- der Handlungsmöglichkeiten von computersicherheitsinteressierten Vereinen und Firmen,
- und von im Grundgesetz verankerten und durch einen Rechtsstaat garantierten Menschenrechten umfassen,
interessieren.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen,
Nils Schnabel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schnabel,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Zur Beantwortung Ihrer Frage nach der "massiven Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung" und der "Handlungsmöglichkeiten von computersicherheitsinteressierten Vereinen und Firmen" wäre es hilfreich zu wissen, worauf Sie sich hierbei konkret beziehen.

Sollte Ihr Thema die sogenannte Vorratsdatenspeicherung sein, möchte ich Ihnen wie folgt antworten. Richtig ist, das aus Perspektive der Grundrechte die unbegrenzte Vorratspeicherung einen empfindlichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, auch die Auswirkungen auf die allgemeine IT-Sicherheit und die wirtschafltichen Belastungen der Unternehmen sollten berücksichtigt werden. Die entstehenden ungeheuren Datensammlungen wären ein äußerst lukratives Ziel für jede Form eines unberechtigten Datenzugriffs oder -manipulation. Ebenso sind die Datenmengen eine hervorragende Grundlage für unbefugte Profilbildungs- und Ausspähungsmaßnahmen (Stichwort Data-Mining). Auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit sind in Anbetracht der wirtschaftlichen Belastungen für die verpflichteten Unternehmen Zweifel angebracht - ganz zu schweigen von den Lagerhäusern voller Serverfarmen, die für die Speicherung jeder Email, jedes Mausklickes oder allgemein jeder Internetaktivität notwendig wären. Allein aus technsichen Notwendigkeiten heraus ist eine umfassende Vorratsspeicherung nicht realitätsnah.

Deshalb haben wir mit unserem Antrag klar gestellt, dass lediglich die EU-Mindestanforderungen umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.

Kein Vorhaben von Minister Schäuble, das die "im Grundgesetz verankerten und durch einen Rechtsstaat garantierten Menschenrechten" massiv einschränken würde, wird eine Mehrheit im Deutschen Bundestag finden, solange Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten diese Merheit sichern.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner