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Elke Ferner
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Frage von Thomas G. •

Frage an Elke Ferner von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ferner,

derzeit wird die Angleichung der Abgeordneten-Diäten an die Richtergehälter diskutiert.
Wie stehen Sie zu der Forderung, dass im Fall einer finanziellen Gleichstellung von Abgeordneten und Richtern auch eine rechtliche Gleichstellung beim Thema "Korruption" gelten sollte?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Gretscher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Zuschrift über abgeordnetenwatch.de. Völlig unabhängig davon, ob die Abgeordnetendiäten an die Gehälter der BundesrichterInnen angepasst werden, hat die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode eine Vielzahl von Initiativen ergriffen, um einen besseren Korruptionsschutz und mehr Transparenz im Bundestag zu etablieren. Leider war die schwarz-gelbe Regierung in keinem Punkt bereit, unseren Vorschlägen zu folgen. Im Einzelnen haben wir folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

• das Gesetz zur Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung. Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Alles andere bleibt straffrei. Diese Rechtslage ist untragbar! Unser Entwurf dient dazu, strafwürdige Manipulationen bei der Wahrnehmung des Mandats ahnden zu können. Zugleich schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption endlich umsetzen kann (BT-Drs. 17/8613; http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708613.pdf )

• der Antrag zur sogenannten Karenzzeit. Er soll den "Drehtür-Effekt" verhindern, der dann eintritt, wenn ein/eine MinisterIn oder StaatssekretärIn die Seiten wechseln und sich in den Dienst der Wirtschaft stellen will (BT-Drs. 17/11318; http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711318.pdf ).

• der Antrag zur Offenlegung der Nebeneinkünften auf Euro und Cent. Eine Nebentätigkeit widerspricht nicht der Unabhängigkeit der Abgeordneten. Es schadet der parlamentarische Tätigkeit nicht, wenn Abgeordnete den Kontakt zum Wirtschafts-und Berufsleben behalten. Nebentätigkeiten sind daher grundsätzlich zulässig. Aber: mögliche Abhängigkeiten müssen feststellbar sein. Die schwarz-gelbe Koalition will mit einem 10-Stufen-System nur einen eher vagen Einblick bis zu einer Höhe von 250.000 Euro ermöglichen. Wir wollen die verpflichtende Offenlegung auf Euro und Cent. Und das auch für Berufsgeheimnisträgerinnen und –träger wie etwa Anwälte. Denn finanzielle Abhängigkeiten, Interessenkollisionen oder -verflechtungen werden nur so auch für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar (BT-Drs. 17/11331; http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711331.pdf ).

Ich denke nicht, dass wir in dieser Legislaturperiode noch zu einer Lösung kommen. Aber wir werden auch nach der Bundestagswahl - mit hoffentlich anderen Mehrheitsverhältnissen - nach einer nach Möglichkeit fraktionsübergreifenden Lösung suchen, um auch auf diesem Wege, das Vertrauen der Menschen in die politische Institution Deutscher Bundestag wieder zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner