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Frage von Torben M. •

Frage an Elke Ferner von Torben M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Ferner,

als Student der Politikwissenschaft bin ich sehr an der Arbeit von Politikern interessiert und möchte nach dem Studium selbst in der Bundespolitik aktiv werden. Daher ist die aktuell diskutierte Frage der cent-genauen Offenlegung von Nebeneinkünften für mich persönlich sehr relevant.
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Vorschlag? Wie würden Sie im Falle einer eingebrachten Gesetzesvorlage abstimmen?
Ich freue mich über eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Torben Maurer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maurer,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen im Folgenden gerne beantworte.

Die SPD-Fraktion bemüht sich schon seit Jahren - bereits in der Großen Koalition - um eine Verschärfung der bestehenden Transparenzregeln. Doch in der Rechtsstellungskommission des Ältestenrates fanden wir für unser Vorhaben, nämlich eine Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent, keine Mehrheit. Schwarz-Gelb war dagegen. Das liegt wohl auch daran, dass die Liste der zehn Am-meisten-nebenbei-Verdiener nur ein Mitglied der SPD-Fraktion aufweist, die übrigen neun sind von Union und FDP. Schwarz-Gelb will lediglich ein erweitertes Stufenmodell – das aber das Wesentliche verschweigt.

Die SPD hat nun drei Anträge eingebracht, zwei davon gemeinsam mit den Grünen: „Transparenz bei Nebeneinkünften herstellen durch Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent“ (Drs. 17/11331) , den Antrag „Nebentätigkeiten transparent machen – Branchen kennzeichnen“ (Drs. 17/11332) und – nur die SPD-Fraktion – den Antrag „Karenzzeit für ehemalige Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre in Anlehnung an EU-Recht einführen“ (Drs. 17/11318).

Ein Abgeordneter muss unabhängig sein und das ganze Volk vertreten - nicht nur Partikularinteressen. Das freie Mandat ist wichtig für die Funktion der Demokratie. Wir wollen dokumentieren, dass sich die Abgeordneten das Vertrauen der Bürger auch verdienen. Die Regierungskoalition muss ihr Demokratieverständnis von gestern modernisieren und sich auf uns zubewegen. Unsere Anträge wurden aber allesamt von der schwarz-gelben Koalition abgewiesen.

Wir werde uns auch weiterhin für mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten von Abgeordneten einsetzen - erfolgreich aber sicherlich nur, wenn wir es schaffen die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag bei der Wahl im Herbst diesen Jahres deutlich zu verändern.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner

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SPD

Sehr geehrter Herr Maurer,

die SPD-Fraktion bemüht sich schon seit Jahren um eine Verschärfung der bestehenden Transparenzregeln. In der Rechtsstellungskommission des Ältestenrates fand sie jedoch für ihre Vorhaben, nämlich eine Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent, keine Mehrheit. Schwarz-Gelb war und ist dagegen. Das liegt wohl auch daran, dass die Liste der zehn Am-meisten-nebenbei-Verdiener nur ein Mitglied der SPD-Fraktion aufweist, die übrigen neun sind von Union und FDP.

Im November vergangenen Jahres hat die SPD-Fraktion drei Anträge eingebracht, zwei davon gemeinsam mit den Grünen: „Transparenz bei Nebeneinkünften herstellen durch Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent“ (Drs. 17/11331), den Antrag „Nebentätigkeiten transparent machen – Branchen kennzeichnen“ (Drs. 17/11332) und – nur die SPD-Fraktion – den Antrag „Karenzzeit für ehemalige Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre in Anlehnung an EU-Recht einführen“ (Drs. 17/11318).

Für uns ist klar:

Wir wollen, dass die Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf Euro und Cent nicht nur dem Bundestagspräsidenten gemeldet, sondern auch veröffentlicht werden müssen.
Das bedeutet: Genannt werden müssen Art der Tätigkeit, Höhe des Entgelts, Name und Sitz des Arbeit- oder Auftragsgebers oder des Vertragspartners, für den der oder die Abgeordnete tätig ist. Die Transparenzregeln dürfen nicht umgangen werden.
Eine Untergrenze von 10.000 Euro im Jahr ist nur dann akzeptabel, wenn alle Einkünfte – auch die die unter 10.000 Euro liegen – angezeigt und veröffentlicht werden müssen, sobald die Einkünfte diese Summe im Jahr übersteigen.
Das gilt auch dann, wenn die Einkünfte aus verschiedenen Quellen stammen. Eine Umgehung der Untergrenze durch Stückelung von Beträgen darf es nicht geben. Schutzwürdige Interessen Dritter bleiben gewahrt.
Soweit gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten bestehen, muss der Abgeordnete über den Vertragspartner keine Angaben machen.
Rechtsanwälte müssen daher Einzelheiten aus ihrem Mandantenverhältnis nicht offen legen. Wir fordern, dass der Bundestagspräsident seinen rechtlichen Spielraum ausschöpft und die Branchen, aus denen die Mandanten stammen, veröffentlicht werden müssen.
Wir wollen, dass die Transparenzregeln besser durchgesetzt werden. Dazu müssen die Sanktionen spürbar verschärft werden. Werden Nebentätigkeiten verschwiegen, muss die Höhe der Einkünfte aus diesen Tätigkeiten von den Diäten unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen abgezogen werden.
Die Rechenschaft über Nebentätigkeiten und über Einkünfte aus diesen sind für die Beurteilung der Arbeit einzelner Abgeordneter wichtig.
Um umfassende Transparenz zu erzielen, muss aber noch weitaus mehr geleistet werden. Ich weise deshalb darauf hin, dass die SPD-Fraktion in anderem Zusammenhang folgende Maßnahmen verfolgt: Wir fordern ein Lobbyregister für den deutschen Bundestag, in dem Lobbyisten ihre Finanzierung offen legen müssen. Nur wer sich dieser Transparenz unterwirft, hat künftig Zugang zum Deutschen Bundestag, zum Beispiel zu den Anhörungen der Ausschüsse.
Wir werden in der nächsten Wahlperiode das Informationsfreiheitsgesetz modernisieren und die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger gesetzlich erweitern. Wir wollen die Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellen.
Bisher ist nur der Stimmenkauf strafbar, nicht aber die Bestechung des Abgeordneten. Deshalb kann das Übereinkommen gegen Korruption von Deutschland nicht ratifiziert werden. Wir haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, den die Koalition blockiert.
Bis heute gibt es keine Einigung auf mehr Transparenz. Mit dem Zehn-Stufen-Modell hat die Koalition den Anschein erweckt, offener mit den Nebeneinkünften der Abgeordneten umgehen zu wollen. Sie ist aber immer noch nicht bereit, echte Transparenz herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner