Elke Breitenbach
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Frage von Ina W. •

Wie unterstützen Sie die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen?

Sehr geehrte Frau Breitenbach, ich bin Psychotherapeutin, meine Verantwortung umfasst Versorgung für behandlungsbedürftig psychisch erkrankte, oft suizidale, sich selbst verletzende und nach dem Aufenthalt in geschlossenen Psychiatrien ambulant zu therapierende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.Zum 01.04.2026 soll die Vergütung psychotherapeutischer Leistung um 4,5% gesenkt werden.Ich bitte Sie im Wahljahr 2026 um Klärung und Unterstützung in den berufspolitisch wichtigen Punkten:

*angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gesetzlich angemessen regeln!

*gesetzliche Klarstellung einer fairen und rechtskonformen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter!

*Kosteneinsparungen zu Lasten der notwendigen psychotherapeutischen Versorgung und damit zu Lasten der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen beschränken!

*Neuformulierung des §87 SGB V zur angemessenen Vergütung psycotherapeutischer Leistungen!

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