
(...) Abschließend möchte ich noch auf den gesamtgesellschaftlichen Aspekt hinweisen: Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität ihrer Mitglieder sowie des sozialen Ausgleichs und enthält von jeher auch ein Stück sozialer Fürsorge. Rentenansprüche und Anwartschaften weisen zwar einen hohen personalen Bezug auf. (...)