(...) Bisher ist es nicht gelungen, die Vorschriften über die Abgeordnetenbestechung so zu konzipieren, dass sie einerseits der besonderen Stellung von Abgeordneten Rechnung tragen und andererseits den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen entsprechen. Eine sachgerechte Regelung ist deshalb so schwierig, weil die Grenze zwischen politisch gewolltem und erwartetem Handeln auf der einen Seite und strafrechtlichem Risiko für den Mandatsträger auf der anderen Seite so schwierig zu ziehen ist: Nicht selten finden von Politikern erwartete und auch wichtige Kontakte in einem aufwändig gestalteten Rahmen statt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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