(...) mir scheint, dass hier ein Missverständnis vorliegt: Eine etwaige Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich eben nur auf die Vorgaben des Gerichts und hat mit der Frage, was die etwaigen Pflichten des Anwaltes betrifft, die sich aus dem Mandatsverhältnis ergeben, nichts zu tun. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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