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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Franziska B. •

Wie wollen Sie sicherstellen, dass Menschen in Bonn/Rhein-Sieg unabhängig vom Einkommen Zugang zu Psychotherapie behalten, wenn sich das Angebot durch Kürzungen verringert?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Ich habe mir diese Kritikpunkte auch von niedergelassenen PsychotherapeutInnen aus meinem Wahlkreis schildern lassen. Zum Teil betreffen sie Entscheidungen der Selbstverwaltung, auf die der Bundestag keinen Einfluss hat; gegen die hier beschlossenen Honorarkürzungen läuft ein Klageverfahren, über das das zuständige Gericht entscheidet. Es kommen Einsparungen hinzu, die im Gesetzentwurf zur aktuellen GKV-Reform vorgesehen sind und die beispielsweise die Vergütung extrabudgetärer Leistungen betreffen. Einige Anmerkungen hierzu habe ich aus dem Gespräch aufgegriffen und meinen fachlich zuständigen Kollegen für die weiteren Beratungen mitgegeben. 

Wichtig ist: der Grund für Einsparungen hier und bei praktisch allen Beteiligten des Gesundheitssystems einschließlich der Pharmaindustrie und der Beitragszahler liegt darin, dass derzeit eine Unterdeckung von bis zu 40 Mrd. pro Jahr in der GKV droht. Diese würde deutlichen zu Beitragssteigerungen in der GKV führen und damit die Arbeitskosten und die Nettoeinkommen  der Beschäftigten deutlich belasten. Deshalb sind Einsparungen nötig, die soweit möglich durch effiziente Nutzung von Ressourcen erzielt werden sollen. Dazu hat eine unabhängige Kommission über 60 Vorschläge gemacht, die zum großen Teil in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt worden sind. Es bleibt aber dabei, dass an jedem Tag über 1 Mrd. Euro für die Leistungen der GKV zur Verfügung stehen, so dass ein effektives Gesundheitssystem auch weiterhin gewährleistet ist. Es geht allerdings darum, dass in Zukunft die Ausgaben und Einnahmen aufeinander abgestimmt, d.h. an die Entwicklung der Grundlohnsumme angepasst werden. Die Beratungen dazu haben in dieser Woche im Deutschen Bundestag begonnen. 

Für die psychotherapeutische Versorgung ist außerdem geplant, in weiteren Schritten die Bedarfsplanung für Praxis-Sitze an den realen Bedarf anzupassen. Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu verbessern und eine neue psychotherapeutische Akut- bzw. Notfallversorgung einzuführen, um Wartezeiten insbesondere in dringenden Fällen zu verkürzen. Das wird sich auch positiv auf die Versorgung in unserer Region auswirken. 

Mit freundlichen Grüßen 
Elisabeth Winkelmeier-Becker

                        

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