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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Hans L. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Hans L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker!

Ob das obige Thema für mich das Richtige ist, weiß ich nicht, aber es liegt sicherlich in der Nähe.
Seit dem Jahr 2001 besitze ich eine Eigentumswohnung und wohne dort. Meine Wohnung befindet sich auf der zweiten Etage. In der Folge habe ich einige Fragen zu der Wohngeldberechnung. Bei der Nebenkostenberechnung werden einige Positionen nach qm oder nach Miteigentumsanteil berechnet, obwohl die Leistung für jede Wohneinheit gleich ist. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Posten: Müllgebühr, Allgemeinstrom, Sat-Anlage, Nebenkosten des Geldverkehrs usw. usw. Selbst die Grundgebühr der Müllentsorgung wird nach qm der Wohnungsgröße berechnet. Laut RSAG wird die Grundgebühr pro Wohneinheit festgelegt. Dabei spielt die Wohnungsgröße und die Anzahl der dort lebenden Personen keine Rolle. Mir ist vollkommen klar, daß einige Positionen nach MEA berechnet werden. Wie zum Beispiel, Versicherungen, Verbrauchsrelevante Leistungen usw. In der Vergangenheit habe ich schon mehrmals versucht diese Punkte mit der Hausverwaltung zu klären, aber diese beruft sich immer auf die Teilungserklärung. Meines Wissens nach kann diese doch seit dem Jahre 2007 mit einer Mehrheit der Miteigentümer geändert werden. Das Problem ist nur, daß die Besitzer der kleineren Wohnungen, für die ich einige der obgenannten Posten zum Teil mitbezahle, die Mehrheit haben. Meine Frage zu dieser Problem: Was kann ich tun um in dieser Angelegenheit eine soziale Gerechtigkeit zu erreichen? Gerne würde ich Ihnen meinen Schriftverkehr, den ich mit der Hausverwaltung geführt habe zukommen lassen, aber dazu fehlt mir Ihre Mail-Adresse. In der Hoffnung von Ihnen eine positive Antwort zu bekommem, verbleibe ich mit einem freudlichem Gruß.

Hans Lagier

Ps. Ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das
neue Jahr!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lagier,

ehrlich gesagt wundere ich mich, dass eine solche rein juristische Frage in diesem Forum zugelassen worden ist; und ein bisschen wundere ich mich auch, dass Sie diesen Weg über ein öffentliches Internetforum wählen, um Ihren privaten Ärger als Wohnungseigentümer bekannt zu machen. Ich könnte mir vorstellen, dass Ihre Mit-Wohnungseigentümer ihren Spaß daran haben, wenn sie das entdecken. Zur Sache selbst: ich bin in meiner Funktion als Mitglied des Bundestages zur Rechtsberatung im Einzelfall nicht befugt (ich vermute, dass Sie mich in dieser Sache auch eher als Richterin a.D. befragen, oder hätten Sie z.B. meine nicht-juristischen Vorgänger im Amte auch mit einem solchen Anliegen aufgesucht?); ich beschränke mich deshalb auf diesen Hinweis auf die Rechtslage: Nach § 16 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer per Mehrheitsbeschluss vereinbaren, dass die Nebenkosten nach Verbrauch oder nach Verursachung oder nach einem anderen Maßstab abgerechnet werden, soweit dies ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht; nach § 10 Abs. 2 S. 3 WEG kann ein Wohnungseigentümer die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint. Diese gesetzliche Regelung, die den Vorrang einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer anerkennt, unter besonderen Umständen aber eine Korrektur möglich macht, ist m.E. sachgerecht; politischen Handlungsbedarf sehe ich hier jedenfalls nicht. Ob ein solcher Korrekturbedarf in Ihrem Fall besteht, weil die genannten Nebenkosten nach qm oder Miteigentumsanteil berechnet werden, auch wenn sie für die Eigentümergemeinschaft insgesamt nach anderen Kriterien anfallen, müsste das zuständige Gericht entscheiden. Über Verfahren und mögliche Erfolgsaussichten kann Sie ggfls. ein Rechtsanwalt beraten. Ansonsten kann ich Sie nur darauf verweisen, bei Ihren Miteigentümern weiter um Mehrheiten für eine Änderung der Nebenkostenaufteilung zu werben.

Ich wünsche Ihnen ebenfalls alles Gute für 2009, lassen Sie es sich durch diese Sache nicht verderben!

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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