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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Tobias H. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Tobias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort / Rückfragen.

1) Ich habe lange im Rhein-Sieg-Kreis gelebt und bin erst seit geraumer Zeit umgezogen. Da hier in Bayern bekanntlich nur die CSU antritt, die in Integrationsfragen eine von der CDU abweichende Haltung einnimmt, habe ich mich dafür entschieden, mich an Sie, als Abgeordnete meiner "alten Heimat" zu wenden.

2) Ich habe meine Frage bisher an keinen anderen Abgeordneten gestellt und hatte auch nicht vor dies zu tun.

3) Mir ist durchaus bekannt, daß es seit 1982 verschiedene Verantwortlichkeiten gegeben hat. Genau daher rührt meine Frage, was im nationalen Integrationsplan, bzw. den Integrationsbemühungen der aktuellen Regierung Merkel an neuen Elementen eingefügt wurde, was in der Vergangenheit noch nicht "ausprobiert" wurde, bzw. welche Elemente der Vergangenheit sich bewährt haben.

Auf Ihrer WebSite steht als "Top Thema"
"Kein Zuwanderungsanreiz durch Familienleistungen"

Von daher wäre ich an Ihrer Meinung zum Zusammenhang zwischen Beschäftigungsquote von Zuwanderern, Zuwanderung aus Sicht der Familienpolitik und Integration interessiert.

Mit dem Hinweis auf Hrn. Dr. Kohl wollte ich nur beleuchten, daß das Thema die Bundesrepublik schon seit Jahrzehnten beschäftigt und es bereits viele Anstrengungen von Seiten der Deutschen gegeben hat, eine Integration herbeizuführen.

Ich hoffe, daß ich alle Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte und wäre sehr dankbar, wenn Sie auch auf meine inhaltlichen Anliegen eingehen könnten.

Für Ihre freundliche Aufmerksamkeit und die Zeit, die Sie auf meine Bürgeranfrage verwenden, möchte ich mich schon jetzt sehr herzlich Bedankten,

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen in das schöne Rheinland verbleibe ich

Ihr

Tobias Heinz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heinz,

der Nationale Integrationsplan soll alle Integrationsinitiativen des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Bürgergesellschaft und Migrantenorganisationen auf eine gemeinsame Grundlage stellen. In intensiver Zusammenarbeit von Vertretern aller staatlichen Ebenen, der wichtigsten nichtstaatlichen Organisationen und den Migrantenorganisationen sind Bestandsaufnahmen, Zielbestimmungen und integrationsfördernde Maßnahmen formuliert worden, die Grundlage für ausgewählte Selbstverpflichtungen aller Beteiligten wurden. Insbesondere der stärkeren Einbeziehung der Migranten und ihren Organisationen in Planung und Gestaltung von Integrationsmaßnahmen kommt eine große Bedeutung zu.

Der Presse der vergangenen Tage konnten Sie entnehmen, dass ein Jahr nach der Verabschiedung des Nationalen Integrationsplans nach Ansicht der Integrationsbeauftragen der Bundesregierung, Frau Prof. Maria Böhmer, ein Großteil der Maßnahmen und Selbstverpflichtungen umgesetzt ist. Besonders in Bereichen Sprachförderung, Bildung und Ausbildung seien deutliche Verbesserungen zu spüren, wobei auch gerade die Mitarbeit und Unterstützung durch die Migrantenorganisationen gelobt wird.

Der Bund will mit dem Nationalen Integrationsplan den Weg einer aktivierenden und nachhaltigen Integrationspolitik gehen, der die Potentiale der Zugewanderten erkennt und stärkt.; diejenigen Migranten, die sich einer Integration dauerhaft verweigern, müssen dagegen auch mit Sanktionen rechnen.

Über die genauen Ziele und Inhalte können Sie sich bestens informieren auf der Homepage der Bundesregierung www.bundesregierung.de. Unter der Rubrik "Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration" finden Sie umfangreiches Informationsmaterial zum Nationalen Integrationsplan.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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