(...) - ich erhalte die regulären Abgeordnetenbezüge in Höhe von 8.918,00 € (dies ist der Betrag nach Abzug des Versorgungswerksbeitrag, den jeder Abgeordnete pflichtgemäß zu zahlen hat). Von diesen Bezügen zahle ich die Miete für das Wahlkreisbüro, die weiteren Kosten des Büros (mit Ausnahme des Mitarbeitergehaltes) sowie alle Aufwendungen für meine Abgeordnetentätigkeit, den vollen Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer - + Arbeitgeberanteil). (...)
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