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Eileen Woestmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Felix H. •

Welche Vorschläge hat Ihre Partei im Hinblick auf Getrennterziehende (einschl. Getrennterziehen-Wollende) und Getrennterzogene?

Wie viele Alleinerziehende (Alleinerziehen-Müssende und Alleinerziehende-Wollende) gibt es in NRW/BRD im Vergleich zu Getrennterziehenden u. Getrennterziehen-Wollenden? Welche Vorschläge hat Ihre Partei im Hinblick auf Getrennterziehende (einschl. Getrennterziehen-Wollende) und Getrennterzogene u. wie kann man ihre programmatische Unsichtbarmachung in Wahlprogrammen Ihrer Partei oder auch in Definitionskatalogen Statistischer Bundesämter - etwa durch stärkere Orientierung an feministisch-grün mitregierten Ländern wie Schweden - reformpolitisch reduzieren? Lässt sich der "lange Schatten der deutschen Mutter" (Prof.Vinken) mit Ihnen überwinden, und wenn ja, wie? Ist das Kindeswohl individuell, national oder EUropäisch? Welche Vorschläge hat Ihre Partei im Hinblick auf Getrennterziehende (einschl. Getrennterziehen-Wollende) und Getrennterzogene? Ist für Sie als Sozialpädagogin die einstimmige Europarat-Resolution 2079/2015 ein Thema? Inwiefern?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an dem Thema Getrennterziehende und Alleinerziehende.

Es gibt heute viele verschiedene Familienmodelle, in welchen Alleinerziehende und Getrennterziehende innbegriffen sind. Entsprechend der eigenen Familienkonstellation und Lebenssituation wird Frau und Mann mit individuellen Themen und Herausforderungen konfrontiert.

Um den von Ihnen benannten Familienmodellen die entsprechende Aufmerksamkeit und Wertschätzung entgegenzubringen, ist es wichtig auf das Wording zu achten. Häufig werden unter dem Begriff Alleinerziehende alle ähnlich gelagerten Familienmodelle inkludiert, was jedoch der tatsächlichen Lebensrealität nicht immer entspricht.

Einen differenzierten Blick auf Allein- und Getrennterziehende auch mit Einbezug von statistischen Zahlen bietet die Familienforschung „Allein- oder getrennterziehen –

Lebenssituation, Übergänge und Herausforderungen“ des Bundesministeriums

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2021: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/184762/dccbbfc49afd1fd4451625c01d61f96f/monitor-familienforschung-ausgabe-43-allein-oder-getrennterziehen-data.pdf

 

Ein bestimmtes Modell nach der Trennung der Eltern ist nach meiner fachlichen Einschätzung nicht die Lösung für jede Familie, denn Familien sind so unterschiedlich, wie die Menschen in ihnen.

Eltern tragen zunächst einmal selber die primäre Verantwortung, eine Lösung für die Umgangsgestaltung zu finden, die den Eltern insbesondere aber den Kindern gerecht wird. Die Umgangsgestaltung muss sich danach ausrichten, was dem Kindeswohl am besten entspricht und hierbei ist die individuelle Betrachtung des Familiensystems und -dynamiken zwingend erforderlich aber insbesondere auch die Anforderungen an das Kind, die mit der jeweiligen Umgangsregelung auf das Kind zukommen.

Das Wechselmodell wird von Familien bereits umgesetzt und auch von Familien als gelungen erlebt. Dennoch können die Gelingensfaktoren und -voraussetzungen hierbei nicht außer Acht gelassen werden und hierzu tragen Väter und Mütter maßgeblich bei.

Eine gemeinsame und gleichwertige Aufteilung der Erziehung einhergehend mit den Care Aufgaben, des Mental Load usw. begrüße ich grundsätzlich, denn mit Elternrechten gehen gleichzeitig auch Elternpflichten einher, aber eine pauschalisierte Umgangslösung für alle Familien entspricht nicht der Lebensrealität.

 

Für mich stehen in diesem Zusammenhang besonders die Kinder und ihr Kindeswohl im Mittelpunkt. Dabei ist das Kindeswohl ein unbestimmter Rechtsbegriff, der norm- und kontextbezogen zu verstehen ist und bei dem der Schutz des Kindes sowie seine Interessen und Rechte im Vordergrund stehen. Hierbei sind die Kinder immer als eigenständige Personen mit individueller Persönlichkeit zu betrachten. Jeder Einzelfall ist daher individuell gelagert, jedoch ist jedes Kind unabhängig von seinem Lebensort gleichwertig.

Ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Kindern ist die Verpflichtung Deutschlands zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und der EU-Grundrechtscharta, was für mich unerlässlich ist. Ebenso setze ich mich dafür ein, dass Kinderrechte in unserem Grundgesetz verankert werden.

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