(...) In den Bundesländern sind viele Gleichstellungsbeauftragte gar nicht freigestellt. Sie üben ihre Ämter nebenher – ehrenamtlich – aus, wobei ihnen hieraus keine finanziellen oder sonstigen Nachteile erwachsen dürfen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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