
(...) Wer nicht spenden möchte, muss das in einem Register angeben. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn und meinem geschätzten Kollegen, Karl Lauterbach, sieht dabei vor, dass der Registereintrag jederzeit geändert werden kann. Gibt es keinen Eintrag, haben Angehörige die Chance, eine Organentnahme abzulehnen, wenn sie glaubhaft machen können, dass der Verstorbene kein Spender sein wollte. (...)