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Eckhardt Rehberg
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Frage von Sebastian S. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Sebastian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rehberg,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Diez bezüglich der Internet-Zensur gelesen. Als Informatik-Student und Anhänger des Grundgesetzes bin ich an einigen Stellen ins Stutzen geraten.

"Schon jetzt möchte ich aber darauf verweisen, dass es sich nicht um Zensurmaßnahmen handelt, sondern um die Verhinderung von Straftaten!!!" Ihr Satz impliziert doch, dass Sie planen, vermeintliche Straftaten durch Zensur zu verhindern.

Als Informatiker sollten Sie doch ebenfalls folgende grundlegenden Probleme sehen:
- DNS-Sperren sind auch von technisch unversierten Personen mit wenig Aufwand dauerhaft zu umgehen. Ich surfe z.B. über einen schnellen US-amerikanischen DNS-Server. Bestimmt finden und befolgen KiPo-Konsumenten entsprechende Anleitungen.
- Die Behörden werden bestehende Instrumente (z.B. automatisierte KFZ Kennzeichen Überwachung) in absehbarer Zeit auch für "Kavaliersdelike" (in meinem Beispiel: fehlender Versicherungsschutz) einsetzen.
- In anderen Ländern werden bereits Sperrlisten eingesetzt. Auf der australischen Liste - die ebenfalls ohne richterliche Aufsicht erstellt wird und durch ein Leck an die Öffentlichkeit gelangte - finden sich nicht nur kinderpornographische Einträge. Es wurden auch die Webseiten von Zensurkritikern, Spieleseiten, die Homepage eines Zahnarztes, etc. gesperrt. (siehe http://www.wikileaks.de/wiki/Dentist%27s_website_on_leaked_blacklist sowie die Liste unter http://www.wikileaks.de/wiki/Australian_government_secret_ACMA_internet_censorship_blacklist%2C_18_Mar_2009)
- Der "automatisierte Strafverfolgung" mit umgekehrter Beweislast fallen nur unkundige Nutzer zum Opfer. Wer sich mit dem Thema Internetkriminalität beschäftigt, erkennt, dass so viele Nutzer unbedarft auf irgendwelche Links klicken.

Ich bitte Sie um Ihre Meinung zu diesen Punkten.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Stiffel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stiffel,

ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Anfrage.

Zum Punkt 1 möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es sich nicht um Zensurmaßnahmen handelt. Wer von Zensur spricht, zeigt, dass er sich der Schwere der zu bekämpfenden Verbrechen nicht bewusst ist.

Bezüglich der Umgehung der Sperren gebe ich Ihnen Recht, dass dies möglich ist. Dass Sie deshalb aber auf die Maßnahmen ganz verzichten wollen, zeugt von wenig Verantwortungsbewusstsein. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Wir dürfen im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern nicht leichtfertig auf Bekämpfungsinstrumente verzichten.

Darüber hinaus bestehen keinerlei Anhaltspunkte, dass die bestehenden Instrumente zur Verfolgung von Kavaliersdelikten eingesetzt werden könnten.

Bezüglich Ihres zuletzt angesprochenen Punktes möchte ich darauf hinweisen, dass sich jeder Nutzer im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzes wehren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg