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Eberhard Rotter
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Frage von Katrin W. •

Frage an Eberhard Rotter von Katrin W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Rotter,
ich bin mit dem leicht nachgebesserten Gesetz, das die Bundesregierung nun – im Schatten der Europameisterschaft! - vorlegt, nicht zufrieden. Deshalb meine Bitte:
Setzen Sie sich bitte gegen Gasbohren bzw. Fracking ein!!!
Hier folgen meine Kritkpunkte am neuen Gesetz:
- Das Gesetz tritt erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr in Kraft, in dieser Zeit können die Förderfirmen noch Anträge zur Erdgas- und Erdölförderung, auch Fracking, nach altem Bergrecht stellen und genehmigen lassen und damit die Zeit bis 2021 überbrücken.
- Die Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking ist sachlich falsch und irreführend. Fracking bei konventionellen Lagerstätten, aus denen noch das Letzte herausgepresst werden soll, ist ebenso gefährlich und klimaschädlich wie das bisher noch nicht praktizierte Fracking von unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas und Schieferöl).
- Das Verpressen der giftigen Stoffe, die bei der Förderung zutage treten, bleibt weiterhin erlaubt. Das bringt Gefahren für die Anwohner und für das Grundwasser und kann Erdbeben auslösen.
- Im Falle von Gebäudeschäden durch Erdbeben, auch infolge von Probebohrungen, ist nicht die von uns geforderte Beweislastumkehr vorgesehen, sondern ein Schiedsverfahren, das für die Geschädigten schlechtere Aussichten bietet.
- Die Länder dürfen über Genehmigungen entscheiden, d.h. zum Beispiel Niedersachsen wird voraussichtlich genehmigen, NRW evtl. nach der nächsten Wahl.
- Die Erdölförderung, auch Fracking in Ölschiefer, ist im Gesetz gar nicht geregelt, das heißt, hier kann weiter nach Bergrecht gefördert werden, das uns so gut wie gar keinen Schutz bietet.
Ich fordere Sie auf, sich für einen vollständigen Schutz vor Fracking einzusetzen!!!!
Mit abendlichn Grüßen aus Lindau vom Bodensee. Katrin Weißenborn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Weißenborn,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch, die mich am 23.06.2016 erreicht hat. Gerne nehme ich Ihre Anregungen in meine politische Arbeit auf. Da jedoch der Bayerische Landtag aufgrund der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in dieser Thematik keinerlei direkte Einflussmöglichkeit auf den parlamentarischen Prozess in Berlin hat, rate ich Ihnen, sich mit Ihren Ausführungen auch an den direkt gewählten Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises, Bundesminister Dr. Gerd Müller, zu wenden.
Gleichwohl werden die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und insbesondere unsere Fachpolitiker die weiteren Entwicklungen im Auge behalten. Bereiche, bei denen der Freistaat Bayern möglicherweise gesetzgeberische Kompetenzen innehat, werden selbstverständlich auch im Diskussionsprozess aufgegriffen.

Mit besten Grüßen

Eberhard Rotter, MdL