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Eberhard Gienger
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Frage von Hans-Ulrich A. •

Frage an Eberhard Gienger von Hans-Ulrich A. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Gienger
Warum verlangt die Baurechtsbehörde vor Aufstellung einer nicht genehmigungspflichtigen Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage keine immissionsrechtliche Prüfung mit einer Prognose der Geräuschimmissionen wie in der TA-Lärm vorgesehen?
Laut Landratsamt Ludwigsburg hat das Baurechtsamt nur bei gewerblichen Anlagen eine Handhabe.
Es kann nicht sein,dass solche geräuschintensiven Anlagen ungeprüft und ohne Abnahmepflicht installiert werden,zu Ärger mit den Nachbarn führen und dort Mehrkosten für die Schalldämmung verursachen, auch noch vom Steuerzahler subventioniert werden.Dabei spricht auch noch die CO2-Bilanz laut BUND gegen die Wärmepumpe.
Die Umsetzung der TA-Lärm im Rahmen einer Baugenehmigungspflicht sowie eine unabhängige Energiebilanz könnten allen helfen die eine umweltgerechte Heizung planen und Fehlinvestitionen und Fehlsubventionen vermeiden wollen.
Mit freundlichem Gruß
H.Alt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Alt,

nach Rücksprache mit der zuständigen Arbeitsgruppe meiner Fraktion habe ich die Auskunft erhalten, dass dort bisher keine Probleme mit privaten Luft-Wasser-Wärmepumpenanlagen bekannt sind.

Ihre Frage tangiert besonders die Landesbauordnung Baden-Württemberg und auch die Polizeiverordnungen der Kommunen, was die immissionsrechtlichen Punkte betrifft. Dies sind keine Rechtsgebiete des Bundes.

Ich bin nicht der Meinung, dass es zu Fehlsubventionen kommt und konnte darüber auch nichts in Erfahrung bringen.

Gerne können Sie sich mit Ihrem speziellen Problem an mein Wahlkreisbüro in Bietigheim-Bissingen wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Gienger MdB