(...) Bundesgesetze werden DURCH DIE LÄNDER als eigene Angelegenheit ausgeführt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Artikel 83 des Grundgesetzes: Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. (...)
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