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Frage von Gisela W. •

Frage an Dora Heyenn von Gisela W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Heyenn,

Marco Carini von der taz sei Dank:

"Deutschlands größter privater Krankenhauskonzern Asklepios, der allein in Hamburg zehn Kliniken betreibt, hat höchst sensible Patientenakten gleich kistenweise im Sperrmüllcontainer entsorgt. ...
Während eine Sprecherin der Hamburger Gesundheitsbehörde sich am Freitag zu dem Vorfall nicht äußern wollte ..."
http://www.taz.de/Daten-Schlamperei/!90710/

Was fällt Ihnen, was Ihrer Linksfraktion zu diesem Skandal ein?

Einige Stichworte, die mir einfallen:

(1) LBK (Landesbetrieb Krankenhäuser),

gescheiterter Volksentscheid zur Frage der Privatisierung der Hamburger Krankenhäuser, der verloren gegangene Kampf um das Hafenkrankenhaus, Gründung des LBK ein Jahr (also sehr kurz davor!).

Pikanterweise scheiterte das Anliegen der GegnerInnen der Privatisierung an der nicht justiziablen (oder so ähnlich!) Fragestellung des Volksentscheids.

(2) Wie konnte es nur dazu kommen, wo dieser doch maßgeblich vom Verdi-Vorsitzenden initiiert wurde, der auch für die SPD in der Bürgerschaft sitzt?

So konnte passieren, daß eine falsche Fragestellung uns die Privatisierung unserer Krankenhäuser bescherte und damit eine neuerliche Anstrengung in Richtung Rekommunalisierung auf den St.Nimmerleinstag verschoben werden muß!

Als mitdenkende Bürgerin fällt mir noch dazu ein:

nur ein Schlegel würde Absicht dahinter vermuten.
Und dennoch denke ich weitere Gedanken und kann nicht umhin zu fragen: cui bono?

(3) Sind eventuell Zahlungen geflossen?

Mit Kliniken scheint ja Geld zu machen sein - wenn auch unter Bedingungen, die - wie wir jetzt sehen konnten - auf Kosten des Datenschutzes und nicht nur auf dessen Kosten gehen.

Gespannt auf die Antworten Ihrer werten MitarbeiterInnen und Ihnen selbst,

mit freundlichen Grüßen

Gisela Walk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Walk,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Datenschutzskandal beim Klinikkonzern Asklepios.
Das Hamburger Abendblatt hat die sorglose Aktenvernichtung treffend als “Open-Air-Lagerung” beschrieben.

Die Daten, die hier Open Air gelagert waren, sind vom Bundesdatenschutzgesetz besonders geschützt. Der Schaden für die Patienten kann irreparabel sein. Es ist unfassbar und unentschuldbar, wenn derart sensiblen Daten Open Air gelagert werden.

Allzu oft versagt das Datenschutzgesetz. Bußgelder von bis zu 300.000 EURO, welche bei Verstößen möglich sind, entfalten offensichtlich keine abschreckende Wirkung.
Ich bin der Meinung, dass das deutsche (und auch europäische) Datenschutzrecht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dora Heyenn