
Zum Ihrem Anliegen habe ich mich aber bereits in vergangenen Fragen ausführlich geäußert. Daher verweise ich Sie gerne darauf.
Susie Knoll
Zum Ihrem Anliegen habe ich mich aber bereits in vergangenen Fragen ausführlich geäußert. Daher verweise ich Sie gerne darauf.
Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass in der einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden, sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten nunmehr 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
die Energiepauschale in Höhe von 300 € ist auch nicht die einzige Entlastungsmaßnahme, die wir auf den Weg gebracht haben.
Auf dieses Thema bin ich bereits in anderen Fragen umfassend eingegangen. Gerne verweise ich daher darauf.
Die Ampel-Fraktionen haben eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2023 beschlossen.
Die Frage habe ich an dieser Stelle bereits auch anderen umfassend beantwortet.