(...) Es ehrt Sie, dass Sie bei der Ausführung der Gehwegsarbeiten unterstützen würden. Die Errichtung eines Gehweges kann rechtlich jedoch nicht als „Marke Eigenbau“ geschehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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